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102 Heraeus war zum Bilanzstichtag keinen wesentlichen Cashflow-Zinsrisiken aus Verbindlichkeiten aus- gesetzt, da primär festverzinsliche Finanzierungen eingegangen worden sind. Der Nominalwert variabel verzinslicher Geldanlagen betrug zum Bilanzstichtag 14,1 Mio. € (Vorjahr: 67,6 Mio. €). c) Währungsrisiko Aufgrund seiner internationalen Ausrichtung ist der Heraeus Konzern einem Währungsrisiko ausgesetzt, das sich aus den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen ergibt. Auch hier hat die Vermeidung von Risiken grundsätzlich Vorrang vor der Wahrnehmung von Chancen aus Veränderungen der Wechselkurse. Jede Absicherung bezieht sich auf bestehende oder sicher erwartete Grundgeschäfte. Zum Bilanzstichtag bestehen im Wesentlichen Währungsrisiken in Höhe von 248,0 Mio. USD bzw. 204,3 Mio. € (Vorjahr: 567,3 Mio. USD bzw. 411,4 Mio. €), die überwiegend gegen Währungsände- rungsrisiken abgesichert sind. Zur Unterstützung des Währungsmanagements werden aus den Grundgeschäften abgeleitete derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Dabei werden neben Kassageschäften vorwiegend Devisentermingeschäfte, Devisenswaps und Devisenoptionen (Collars) sowie Non-Deliverable Forwards (NDF) ab­ge­schlossen. Die Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen dienen in erster Linie der Absicherung der sicher erwarteten operativen Zahlungsströme aus Liefer- und Einkaufsgeschäften. Die Devisenswaps werden vornehmlich im Zusammenhang mit Konzerndarlehen in Fremdwährung abgeschlossen. d) Andere Preisrisiken Edelmetalle stellen eine zentrale Ressource im Heraeus Konzern dar. Sie unterliegen Marktschwan- kungen und führen somit zu Preisrisiken. Der Edelmetallhandel setzt am Markt gängige Sicherungs­ instrumente zur Absicherung von Preisrisiken ein. Dazu zählen insbesondere Edelmetallleihen und sogenannte Cash-and-Carry-Transaktionen (Metallswaps), aber auch Forwards und Futures. Für Termingeschäfte, die nicht unter die Own Use Exemption und damit in den Scope von IFRS 7 fallen, besteht ökonomisch betrachtet kein Preisrisiko, da sie zur Absicherung einer offenen Position abge- schlossen werden. e) Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls von Vertrags- partnern und daher maximal in Höhe der Buchwerte gegenüber den jeweiligen Vertragspartnern. Bei derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um deren Wiederbeschaffungskosten (Marktwerte), die der Tabelle in Anmerkung (39 c) entnommen werden können. Kontrahentenspezifische Ausfall­ risiken werden anhand von Kreditspreads fortlaufend überwacht, wobei die Kontrahenten entsprechend ihrer Bonität in unterschiedlichen Gruppen zusammengefasst werden.

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