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83HERAEUS | FINANZBERICHT 2014 | KONZERNABSCHLUSS Beschäftigungsdauer sowie dem Entgelt der Mitarbeiter ab und sind in unterschiedlichen Versorgungs- ordnungen geregelt. Leistungsorientierte Altersversorgungssysteme sind bei Heraeus sowohl rückstellungs- als auch fondsfinanziert. Im Folgenden werden die Merkmale und Risiken für die wesentlichen leistungsorientierten Versorgungs- regelungen beschrieben. Leistungszusagen liegen überwiegend bei inländischen Gesellschaften vor. Für deren Belegschaft bestehen im Wesentlichen drei verschiedenartige Gesamtversorgungszusagen: Für Mitarbeiter, die vor dem 1. Januar 1988 eingetreten sind, gilt die Versorgungsordnung vom 24. Oktober 1979. Hierbei handelt es sich um eine arbeitgeberfinanzierte, endgehaltbezogene Versor- gungszusage, bei der sich die Versorgungsleistung für jedes anrechnungsfähige Dienstjahr um einen bestimmten Prozentsatz des rentenfähigen Arbeitsverdienstes erhöht. Die Versorgungsansprüche der nach dem 1. Januar 1988 eingetretenen Mitarbeiter sind in der Ver- sorgungsordnung I 2001 vom 14. Mai 2001 geregelt und stellen eine arbeitgeberfinanzierte, beitrags- basierte Leistungszusage dar. Die im Rahmen dieser Zusage geleisteten Versorgungsbeiträge werden versicherungsmathematisch – unter Zugrundelegung einer altersabhängigen und auf einer definierten Garantieverzinsung basierenden Verrentungstabelle – in „Rentenbausteine“ umgerechnet, die dem individuellen Versorgungskonto jedes Begünstigten gutgeschrieben werden. Die Höhe des Versorgungs- beitrages ist abhängig vom versorgungsfähigen Arbeitsverdienst des jeweiligen Mitarbeiters. Die Versorgungsordnung II 2001, die mit Betriebsvereinbarung vom 14. Mai 2001 eingeführt wurde, ermöglicht den teilnehmenden Mitarbeitern, durch freiwillige Entgeltumwandlungen zusätzliche Versorgungsleistungen nach einem beitragsorientierten Leistungsplan zu erwerben. Für die umgewan- delten Entgeltbestandteile erfolgt ebenfalls eine Umrechnung in Rentenbausteine. Die Pensionszusagen nach den Versorgungsordnungen aus dem Jahr 2001 sind jeweils durch Anlagen in Wertpapierfonds rückgedeckt. Der Heraeus Pensionstreuhand e.V. verwaltet diese Wertpapierfonds auf der Grundlage von Treuhand- vereinbarungen (Contractual Trust Arrangement – CTA), welche mit den jeweiligen inländischen Konzerngesellschaften abgeschlossen wurden. Sowohl die Versorgungsordnung I als auch die Versorgungsordnung II wurden seit ihrer Einführung weiterentwickelt und an geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst. Die mit Wirkung zum 1. Januar 2010 durchgeführte Neuordnung dieser Versorgungswerke bezog sich insbesondere auf die Verwendung des tariflichen Demografiebeitrages für die Altersversorgung sowie auf die Anpas- sung des Garantiezinses für die Versorgungsbeiträge.

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