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60 i) Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen und sonstige Beteiligungen Wesentliche Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode zum anteiligen Eigenkapital angesetzt. Bei abweichenden Bilanzstichtagen wird für diese Unternehmen auf Zwischenabschlüsse zurückgegriffen. Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe der Differenz des Buchwerts und des Barwerts der geschätzten zukünftigen Cashflows. Eine Zuschreibung ist nicht zulässig. j) Leasing Unter den Sachanlagen werden auch Vermögenswerte aus Leasingverträgen ausgewiesen, sofern dem Heraeus Konzern die wesentlichen Risiken und der Nutzen aus dem Eigentum an den Vermögenswerten nach IAS 17 zugeordnet werden (Finanzierungsleasing). Bei der Klassifizierung der Leasingverträge werden die den Sachanlagen zugrunde gelegten Nutzungs- dauern sowie die den Leasingverhältnissen zugrunde liegenden Zinssätze oder, falls diese nicht prak­tikabel ermittelbar sind, der Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns verwendet. Der Ansatz der Leasinggegenstände in der Bilanz erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus dem zu Beginn des Leasingverhältnisses beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes oder dem Barwert der Mindest- leasingzahlungen. In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit passiviert. Im Rahmen der Folgebewertung werden Abschreibungen auf aktivierte Leasinggegenstände linear über die planmäßige wirtschaftliche Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit vorgenommen. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern orientieren sich dabei an denen der Sachanlagen. Die Zahlungsverpflichtung aus den künftigen Leasingraten wird entsprechend ihrer Restlaufzeit unter den langfristigen bzw. kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. k) Finanzinstrumente Zu den Finanzinstrumenten gehören die originären Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbind- lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Finanzforderungen und -verbindlichkeiten. Außerdem existieren derivative Finanzinstrumente, die zur Absicherung von Währungs-, Preis- und Zinsrisiken eingesetzt werden. Die finanziellen Vermögenswerte werden in die folgenden Kategorien unterteilt: • Darlehen und Forderungen (LaR – Loans and Receivables), • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte (derivative Finanzinstrumente der Kategorie Held-for-Trading mit positivem Marktwert, FAHfT – Financial Assets Held-for-Trading),

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