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64 Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, die sich aus Änderungen der Rechnungs­ annahmen und aus Abweichungen zwischen den Rechnungsannahmen und der tatsächlichen Ent- wicklung ergeben, werden unter Berücksichtigung latenter Steuern in der Periode ihrer Entstehung im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst. Die in der jeweiligen Berichtsperiode erfassten versicherungs- mathematischen Gewinne und Verluste werden in der Gesamtergebnisrechnung gesondert dargestellt. Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Beiträge aus beitragsorientierten Versorgungszusagen werden in dem betreffenden Geschäftsjahr direkt als Personalaufwendungen erfasst. o) Latente Steuern Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12. Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in IFRS- und Steuer­ bilanz, auf realisierbare Verlustvorträge und auf Konsolidierungsvorgänge ermittelt. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Eine Verrechnung von aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern erfolgt, soweit eine Identität der Steuergläubiger besteht. p) Umsatzerlöse und sonstige Erträge Die Umsatzerlöse sind Nettoumsätze aus dem Verkauf von eigenen Erzeugnissen, Waren und Dienst- leistungen. Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich abzüglich Skonti, Rabatten und ähnlicher Erlösschmälerungen. Die Realisierung von Umsätzen erfolgt, wenn die geschuldete Lieferung oder Leistung erbracht worden und die wesentlichen Risiken und Chancen auf den Erwerber über­ gegangen sind. Die Umsatzerlöse enthalten auch Erlöse aus Dienstleistungen, die insgesamt jedoch nur einen geringfügigen Umfang haben. Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Lizenzerlöse werden je nach dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrunde liegenden Verträge entweder sofort realisiert oder abgegrenzt und zeitanteilig erfasst. Dividendenerträge werden zum Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. Dies entspricht dem Zeitpunkt des Ausschüttungsbeschlusses.

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