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d) Vorräte – ohne Edelmetalle Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder den niedrigeren realisierbaren Nettoveräußerungswerten. Geleistete Anzahlungen auf Vorräte werden in Höhe des geleisteten Betrags angesetzt. Die Herstel- lungskosten enthalten gemäß IAS 2 neben den Einzelkosten (Fertigungsmaterial und -löhne) auch der Produktion zurechenbare Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die Ermittlung der Anschaf- fungs- oder Herstellungskosten basiert grundsätzlich auf gewichteten Durchschnittskosten. Wertbe- richtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, wenn der realisierbare Nettoveräußerungswert unter den bilanzierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Hierbei werden auch einzelfall­bezogene Risiken berücksichtigt. e) Edelmetalle Hinsichtlich der Edelmetallvorräte werden in Abhängigkeit von ihrem Einsatz drei Kategorien unter­ schieden. Die Bewertung der Edelmetallbestände hängt dabei von der jeweiligen Klassifizierung ab: Der Edelmetallstockbestand besteht aus den in den Produktionsprozessen eingesetzten Edelmetall­ beständen sowie den aus strategischen Gründen gehaltenen Edelmetallvorräten, die permanent im Unternehmen verbleiben. Diese Edelmetallbestände werden mit den gewichteten durchschnittlichen historischen Anschaffungskosten bewertet. Zu jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob der Buchwert über dem Nettoveräußerungswert liegt und gegebenenfalls eine Wertminderung vorzunehmen ist. Bei Wegfall der Gründe für eine vorgenommene Wertminderung erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungskosten. Der Auftragsvorlaufbestand ist jener Edelmetallvorrat, der nur temporär im Unternehmen verbleibt und zur Erfüllung der Kundenaufträge benötigt wird sowie dazu dient, die im Produktionsprozess über den Stockbestand hinaus erforderlichen Spitzen an Edelmetallbedarf abzudecken. Die Edelmetalle für den Auftragsvorlaufbestand werden, soweit vorliegend, zu dem für den Kunden kontrahierten Ein- kaufspreis (zuordenbare Anschaffungskosten) bewertet. Die verbleibenden Edelmetalle werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder den niedrigeren Nettoveräußerungswerten (Marktpreis zum Stichtag) angesetzt. Der Edelmetallhandelsbestand ist der von den Handelsgesellschaften des Konzerns gehaltene Edel­ metallvorrat. Dieser wird in der Regel zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder den niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Entstandene Rückdeckungsverpflichtungen, die durch abgeschlos- sene, nach dem Stichtag fällige Terminkaufgeschäfte erfüllt werden, sind mit dem Betrag angesetzt, der für die Erfüllung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist. Zur Ermittlung der Anschaf- fungskosten des Edelmetallhandelsbestandes wird teilweise das FIFO-Verfahren verwendet. 57HERAEUS | FINANZBERICHT 2014 | KONZERNABSCHLUSS

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