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61HERAEUS | FINANZBERICHT 2014 | KONZERNABSCHLUSS • bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (Wertpapiere der Kategorie Held-to-Maturity, HtM – Held-to-Maturity Investments) und • zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Wertpapiere der Kategorie Available-for-Sale, AfS – Available-for-Sale Financial Assets). Die finanziellen Verbindlichkeiten werden in die folgenden Kategorien unterteilt: • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten (derivative Finanzinstrumente der Kategorie Held-for-Trading mit negativem Marktwert, FLHfT – Financial Liabilities Held-for-Trading) und • sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC – Financial Liabilities Measured at Amortised Cost). Die Klassifizierung hängt vom jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte bzw. finanziellen Verbindlichkeiten erworben bzw. eingegangen wurden. In die Kategorie Available-for-Sale fallen Finanzinstrumente, die keine Kredite und Forderungen oder bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen darstellen und die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Das Management bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte bzw. finanziellen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes und überprüft die Klassifizierung zu jedem Bilanzstichtag. In der Regel werden marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten zum Erfüllungstag bilanziert, Derivate werden zum Handelstag erfasst. Die Zugangsbewertung erfolgt grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. Bei Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, sind zudem die direkt zurechenbaren Transaktionskosten in der erstmaligen Bewertung zu berücksichtigen. Die Folgebewertung hängt von der Klassifizierung ab. Eventuelle Wertminderungen werden grundsätzlich für einzelne Finanzinstrumente vorgenommen, sofern objektive Hinweise dafür vorliegen und nicht in vollem Umfang mit den künftigen Cashflows zu rechnen ist. Objektive Evidenzen für eine Wertminderung liegen vor, wenn sich die Bonität des Schuld- ners verschlechtert oder die Entwicklung der Marktwerte anhaltend rückgängig ist. Falls die Gründe einer außerplanmäßigen Abschreibung entfallen, erfolgt entsprechend eine Zuschreibung. Originäre Finanzinstrumente Darlehen und Forderungen, bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sowie erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert auf Basis ihres notierten Marktwertes zum Bilanzstichtag bewertet.

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