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41HERAEUS | FINANZBERICHT 2014 | KONZERNLAGEBERICHT Der Heraeus Compliance Officer berichtet an den CEO. Hierzu fasst der Heraeus Compliance Officer die Berichte der Compliance Officer der einzelnen Geschäftsbereiche, an die wiederum die Compliance Officer der Tochtergesell- schaften berichten, zusammen, stellt wichtige einzelne Ereignisse dar und berichtet über die Fortentwicklung des Compliance-Management-Systems. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch zu Compliance-Themen zwi- schen dem Heraeus Compliance Officer und den Compliance Officers der Geschäftsbereiche statt. Daneben wird die Konzernrevision nicht nur im Rahmen des Compliance Boards über Compliance-Risiken unter- richtet, sondern hat in ihren Prüfungskatalog ausdrücklich compliance-relevante Fragestellungen aufgenommen und unterrichtet sowohl die Konzernleitung als auch den Heraeus Compliance Officer über ihre Feststellungen. Die Gesell- schaften, bei denen Compliance-Prüfungen durchgeführt werden sollen, werden vom Leiter der Konzernrevision zusammen mit dem Heraeus Compliance Officer auf der Grundlage einer systematischen Risikoanalyse ausgewählt. Besteht die Notwendigkeit, wegen des Verdachts eines erheb- lichen Compliance-Verstoßes eine interne Untersuchung durchzuführen, regelt die Prozessbeschreibung für interne Untersuchungen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Seit dem Jahr 2009 füllen die Konzerngesellschaften einmal jährlich einen Compliance-Fragebogen aus, in dem sie Auskunft über die Einführung und Implementierung der Compliance-Richtlinien geben. Der ausgefüllte Compli- ance-Fragebogen steht der Konzernrevision als Grundlage für Compliance-Prüfungen zur Verfügung. Auf Basis aller gesammelten Kenntnisse unterrichtet die Konzernleitung den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über die Entwicklung des Compliance-Management-Systems sowie wichtige Einzelereignisse.

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