Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

150429_Heraeus_FB14_WEB_reduziert_rgb_A_1b

40 Compliance-Bericht Seit der Einführung eines weltweit gültigen Verhaltenskodex im Heraeus Konzern zum 1. Januar 2007 wird das Heraeus Compliance-System inhaltlich und strukturell stetig fort- entwickelt. Während im Jahr 2013 die Implementierung der neuen Compliance-Richtlinie zum Kartellrecht im Vorder- grund stand, lag der Schwerpunkt im Jahr 2014 auf der weiteren Verbesserung der Prozesse zur Geschäftspartner- prüfung. Es wurde ein weltweit einheitlicher Prozess für die Daten­- erhebung zur Geschäftspartnerprüfung im Edelmetall­- handel und Recycling eingeführt, verbunden mit einem einheitlichen, IT-unterstützten Genehmigungsworkflow. Der neu geschaffene Workflow wird dazu genutzt, dass bisherige Prüfverfahren hin zu einer risikobasierten Entscheidungsgrundlage zu entwickeln. Hierbei werden die Risiken der Beschaffung von konfliktbehaftetem Material und der Betei­ligung an Geldwäscheaktivitäten stärker separiert und Prü­fmaßnahmen können anhand vordefinierter Kriterien zielgerichtet eingesetzt werden. Jeder neue Geschäftspartner wird anhand dieser Kriterien risikobasiert überprüft und muss durch den Geldwäsche- beauftragten (Heraeus Metals Germany GmbH & Co. KG) bzw. Compliance (Heraeus Precious Metals GmbH & Co. KG) frei­gegeben werden. Die Überprüfung der Geschäftspartner wird basierend auf einem risikoorientierten Ansatz regel­ mäßig wiederholt. Immer größere Bedeutung kommt der Auswahl und Über­- wachung von Lieferanten zu. Neben der strikten Umsetzung der Regelungen aus der Sourcing-Richtlinie trägt Heraeus den Anforderungen der Kunden an die Auswahl und Über- wachung der Lieferanten ebenso Rechnung. Dies wird durch externe Studien belegt. So hat Heraeus im Geschäftsjahr 2013 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse- Coopers (PwC) beauftragt, die Einhaltung der Anforderungen der London Bullion Market Association (LBMA) durch die Heraeus Precious Metals GmbH & Co. KG und die Heraeus Deutschland GmbH & Co. KG (vormals Heraeus Materials Technology GmbH & Co. KG) zu prüfen. PwC hat bestätigt, dass beide Gesellschaften mit den aufgebauten Strukturen und Prozessen die Anforderungen der „LBMA Responsible Gold Guidance“ vom 18. Januar 2013 erfüllen, und zwar nicht nur für Gold, sondern auch für die „Konfliktmetalle“ Zinn, Tantal und Wolfram. Für die Heraeus Precious Metals GmbH & Co. KG ist die Auditierung für das Jahr 2014 eingeleitet worden, das Auditierungsergebnis liegt noch nicht vor. Für die Heraeus Deutschland GmbH & Co. KG (vormals Heraeus Materials Technology GmbH & Co. KG) wurde aufgrund der im Herbst angekündigten Umstrukturierung auf eine neue Auditierung verzichtet. Über weltweite Schulungen, die vom Heraeus Compliance Officer, den Compliance Officers und Führungskräften der Geschäftsbereiche sowie den Compliance Officers und Führungskräften der Tochtergesellschaften im Ausland durchgeführt werden, wird sichergestellt, dass alle relevan­ten Mitarbeiter die Regelungen des Heraeus Compliance- Systems kennen und verstehen. Zur Verknüpfung des Compliance Managements mit dem Risikomanagement, der Konzernrevision sowie der Abschluss- prüfung besteht ein Compliance Board, das zweimal jähr- lich zusammentritt. Im Compliance Board sind die Konzern- leitung, der Leiter Konzernrevision, der Heraeus Compliance Officer, der General Counsel, der Heraeus Risk Officer, der Tax Manager International, der IT Security Manager sowie der Abschlussprüfer vertreten. Im Compliance Board wer­den Informationen zu Konzernrisiken ausgetauscht und Maß- nahmen abgestimmt.

Seitenübersicht