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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze a) Flüssige Mittel und Wertpapiere Die flüssigen Mittel setzen sich aus Kassenbeständen, Bankguthaben und Festgeldern zusammen. In der Position „Wertpapiere“ werden kurzfristige Finanzinstrumente ausgewiesen, die jederzeit in liquide Mittel umgewandelt werden können. Es handelt sich hierbei um zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Fremdwährungsbestände werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet. b) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum beizulegenden Zeitwert der erbrachten Leistung erfasst und anschließend zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Einzelfallbezogene Risiken werden unter Berücksichtigung notwendiger Wertberichtigungen abgebildet. Diese werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In der Regel sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Jahres fällig, sodass keine Abzinsungen vorzunehmen sind. Objektive Hinweise auf eine eingetretene Wertminderung könnten beispielsweise folgende sein: • Hinweise auf erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Kunden oder einer Gruppe von Kunden, die auf eine messbare Verringerung der geschätzten Kapitalflüsse hindeuten, oder • die Nichteinhaltung von Zahlungszielen oder Nichtzahlung von Zins- oder Kapitalbeträgen. Stellt sich in Folgeperioden heraus, dass die Gründe für die Wertminderung nicht mehr vorliegen, wird eine Wertaufholung bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Wertansätze bei Forderungen werden grundsätzlich über ein Wertberichtigungskonto korrigiert. Wenn Forderungen uneinbringlich sind, werden die Forderungen mit der vorgenommenen Wertberichtigung vollständig ausgebucht. c) Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte Die Bilanzierung der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten An­­schaffungskosten. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch die Bildung entsprechender Wertberichti- gungen Rechnung getragen. 6 56

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